Natur-Wiederherstellungsverordnung: Europas Chance für mehr Artenvielfalt

Was steckt hinter der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur?

Eine intakte Natur ist für uns Menschen unverzichtbar. Sie liefert gesunde Lebensmittel und saubere Luft, ist Wirtschaftsgrundlage und Hochwasserschutz. Doch die wenigsten unserer europäischen Ökosysteme sind in einem guten Zustand oder überhaupt noch vorhanden. Ihre Wiederherstellung ist schon lange ein Ziel im Naturschutz – doch bislang fehlten Verbindlichkeiten und klare Zielsetzungen. Hier setzt die europäische Natur-Wiederherstellungsverordnung (WVO) an. Wir klären auf, worum es bei dem Gesetz geht, was es bedeutet und wie sie sich beteiligen können. BITTE ZUM WEITERLESEN HIER KLICKEN

Jetzt am „Nationalen Wiederherstellungsplan“ beteiligen

Das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) hat das ehrgeizige Ziel, zerstörte Ökosysteme in ganz Europa wiederherzustellen und das Artensterben zu bekämpfen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich 2024 zu diesem Ziel verpflichtet. Das zentrale Instrument zur Umsetzung ist der „Nationale Wiederherstellungsplan“ (NWP). Bund und Länder haben darin Daten zum Zustand der Biodiversität gesammelt, bestehende oder geplante Maßnahmen aufgelistet und Gebietskulissen definiert. Bevor der NWP im Herbst an die EU-Kommission geschickt wird, haben wir alle in diesen Wochen die Möglichkeit, den Plan zu kommentieren. Helfen Sie mit, die Anliegen unserer Natur zu vertreten und die Umsetzung der W-VO voranzubringen! Jetzt kommentieren

Wie sehen unsere Kandidaten und Kandidatinnen für das Amt des Landrats die Zukunft des Artenschutzes im Landkreis?

Fragebogen zur Landratswahl.pdf
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Folgende Frage haben wir an die Kandidat*innen gesendet:

 

1. Welche konkreten Maßnahmen möchten Sie ergreifen, um wertvolle Lebensräume zu erhalten und aufzuwerten?

2. Wie wollen Sie den Flächenverbrauch begrenzen und gleichzeitig naturnahe Rückzugsräume für Tier‑ und Pflanzenarten sichern?

3. Wie möchten Sie die Zusammenarbeit im Bereich Biodiversität stärken?

4. Welche Maßnahmen würden Sie unterstützen, um Brachvogel, Kiebitz und andere bedrohte Arten auch für zukünftige Generationen zu erhalten (Stichwort Wiesenbrüterschutzkonzept)?

5.Welche Schritte möchten Sie unternehmen, um bestehende wertvolle Flächen langfristig zu sichern und die Ausweisung weiterer geeigneter Schutzgebiete zu prüfen und voranzubringen?

Diese Antworten haben wir erhalten:

Antwort FDP Robert Scharbach.pdf
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Antwort Die Grünen Bettina Markl.pdf
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Antwort SPD Markus Kaeser.pdf
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Antwort Die Linke Diana Fuchs-Schlamp.pd
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Antworten FW Albert Gürtner.pdf
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Die Liste entspricht der Reihenfolge, in der wir die Antworten erhalten haben


Treffen mit Landtagsabgeordneten im Wiesenbrütergebiet

Der LBV fordert: Naturschutz ist nicht verhandelbar - wir brauchen eine verlässliche Finanzierung

Treffen im Wiesenbrütergebiet: Der LBV Pfaffenhofen und der LBV Neuburg-Schrobenhausen haben sich mit den Landtagsabgeordneten Roland Weigert und Karl Straub zu einem Ortstermin in Waidhofen getroffen.

Die Vorsitzenden Christian Huber und Alfred Ribnitzky nutzten den Termin, um auf die zentrale Bedeutung einer verlässlichen Finanzierung des Naturschutzes hinzuweisen. Gemeinsame Schutzbemühungen von LBV, UNB, Landwirten und LPV können nur gelingen, wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Großer Brachvogel, Rebhuhn, Kiebitz und Co. sind auf unsere Unterstützung angewiesen, Erfolge insbesondere beim Kiebitz zeigen, dass unsere Maßnahmen greifen. Diese Erfolge dürfen nicht gefährdet werden.

In einem konstruktiven und offenen Austausch zeigten sich Roland Weigert und Karl Straub offen für die Nöte der Aktiven. Auch in einer angespannten Haushaltslage wird die Bedeutung des Naturschutz gesehen und das Engagement der Naturschützer wertgeschätzt. Als ein Ergebnis des Treffens wird der LBV sich zukünftig als naturschutzfachliche Unterstützung bei der ARGE Hochwasserschutz einbringen. Einige Ideen und Anregungen von Seiten der Abgeordneten werden die LBV Aktiven in den nächsten Wochen angehen.